Suchen sie Unterstützungbei schulischen und persönlichen Herausforderungen? Hier finden Sie Informationen zu Schullaufbahnberatung, ReBUZ, Schulsozialarbeit und BAföG.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie während Ihres Schulbesuchs eine Förderung nach dem BAföG bekommen. Eine Besonderheit beim zweiten Bildungsweg: Unter bestimmten Voraussetzungen auch eine elternunabhängige Förderung möglich.
(Die folgenden Auskünfte beziehen sich auf rechtliche und schulorganisatorische Regelungen, die regelmäßigen Änderungen unterworfen sind. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen zu der konkreten Förderwürdigkeit in Ihrem Bildungsgang.)
Der Besuch der Erwachsenenschule am Vormittag entspricht einer Vollzeitschule, mit der Möglichkeit, Bundesausbildungsförderung zu beantragen.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Nachmittag entspricht einer Teilzeitschule, ohne Anspruch auf Bundesausbildungsförderung.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Vormittag entspricht einer Vollzeitschule, mit der Möglichkeit, Bundesausbildungsförderung zu beantragen.
Der Besuch der Erwachsenenschule am Nachmittag entspricht einer Teilzeitschule, ohne Anspruch auf Bundesausbildungsförderung.
Der Vollzeitbildungsgang am Kolleg wird von Anfang an nach dem BAföG gefördert.
Der Teilzeitbildungsgang am Abendgymnasium wird in den letzten drei Halbjahren nach dem BAföG gefördert.
Weitere Informationen zur BAföG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und auf der Seite des Amts für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk) Bremen. Zusätzlich kann auch die sozialpädagogische Betreuung direkt in der Erwachsenenschule weiterhelfen.
An der Erwachsenenschule haben Sie immer die Möglichkeit, mit ihren TutorInnen / KlassenlehrerInnen über schulische und private Schwierigkeiten zu reden.
Zusätzlich gibt es aber auch eine sozialpädagogische Betreuung an der Schule. Teilnehmende finden dort an jedem Schultag Unterstützung und Beratung zu vielfältigen Themen:
Alle Gespräche sind natürlich freiwillig, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Inklusion und inklusive Maßnahmen werden in der Schule an verschiedensten Stellen organisiert und durchgeführt. Lassen Sie sich gerne zu konkreten oder allgemeinen Fragestellungen beraten.
Donnerstag, 11:00–12:30 Uhr
Alle Mitglieder der Schule können eine Beratung zum Thema Sprache in Anspruch nehmen. Hier können Fördermaßnahmen oder didaktische Maßnahmen besprochen werden.
Dienstag, 10:00–11:30 Uhr
Die ReBUZ Bremen sind der Senatorin für Kinder und Bildung unmittelbar nachgeordnete schulbezogene Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen für die Bereiche: Beratung, Diagnostik, Prävention, Schulunterstützende Maßnahmen, Koordinierung, Kooperation, Netzwerkarbeit und Intervention bei Gewaltvorkommnissen, Krisen und Notfällen.
Die ReBUZ Bremen bietet Beratung und Diagnostik sowie Begleitung und Unterstützung bei allen Fragen zu diesen und weiteren Themenbereichen an:
Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder telefonisch möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ReBUZ.