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Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss (MSA, früher "Realschulabschluss" oder "Mittlere Reife") berechtigt zum Besuch weiterführender Schulformen der Sekundarstufe II wie der gymnasialen Oberstufe, der Fachoberschule oder der Berufsoberschule und ist häufige Voraussetzung für bestimmte Berufseinstiege und berufliche Ausbildungen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben
  • Sie sind nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule

Vorgehensweise

1

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Prüfungsinhalte und Prüfungsanforderungen

Zu den Prüfungsanforderungen und -inhalten

2

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch

Kontakte

Herr Sebastian Adelmund

Foto von Sebastian Adelmund

Verwaltung Externe Prüfungen

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 205

+49 421 361-5813
+49 421 361-17080
E-Mail

Herr Ulrich Klotz

Foto von Ulrich Klotz

Koordinator Externe Prüfungen
Externe Prüfungen mit Schwerpunkt Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 205

+49 421 361-79370
+49 421 361-17080
E-Mail

weitere Ansprechpartner

3

Klären Sie Fragen zum Zulassungsverfahren, Prüfungsinhalten und Prüfungsverlauf bei dem persönlichen Beratungsgespräch

4

Entscheiden Sie sich für einen Prüfungstermin und melden Sie sich für die Prüfung an

zur Anmeldung

Prüfungsanforderungen und -inhalte

Prüfungsanforderungen und -inhalte

Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne der Oberschulen im Lande Bremen.

schriftlich:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Biologie

mündlich:

  • Englisch
  • Mathematik
  • ein weiteres naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie)
  • ein geisteswissenschaftliches Fach (Geschichte oder Geografie)

Anmeldung

Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch. An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.

In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.

Im Allgemeinen findet die Prüfung im Mai/Juni statt. Die Anmeldefrist endet am 31. Januar.

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
  • amtliche Meldebestätigung
  • Abschluss- oder Abgangszeugnis früher besuchter Schulen
  • Nachweis, dass Art und Umfang der Vorbereitung ausreichend sind (ist in einem Gespräch am Zulassungstermin nachzuweisen)