Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Sie berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland sowie an internationalen Universitäten.
Für die meisten Fächer gibt es eine Regelung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung.
Übersicht der Regelungen für die Abiturprüfung im Land Bremen
Für die Fächer, in denen es keine zentralen Aufgabenstellungen gibt, ist zunächst der jeweilige Bildungsplan verbindlich.
Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne für die Gymnasiale Oberstufe im Land Bremen.
Insgesamt müssen Sie sich in 8 Fächern (4 mündliche und 4 schriftliche) prüfen lassen, in den schriftlichen Fächern entscheiden sie sich für zwei Fächer, die auf Leistungsfach-Niveau geprüft werden, die restlichen sechs Prüfungen finden auf Grundfach-Niveau statt. Mögliche Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch. An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.
In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.
Die Prüfungen beginnen mit dem mündlichen Prüfungsteil im Februar. Die schriftlichen Prüfungen finden dann im April/Mai zu den zentralen Prüfungsterminen für alle Bremer Schülerinnen und Schüler statt. Die Anmeldefrist endet am 31. Oktober.