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Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Sie berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland sowie an internationalen Universitäten.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben
  • Sie sind nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule
  • Sie waren im vorangehenden Jahr nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule.

Vorgehensweise

1

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Prüfungsinhalte und Prüfungsanforderungen

Zu den Prüfungsanforderungen und -inhalten

2

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch

Kontakte

Herr Sebastian Adelmund

Foto von Sebastian Adelmund

Verwaltung Externe Prüfungen

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 205

+49 421 361-5813
+49 421 361-17080
E-Mail

Herr Eike Hildebrandt

Foto von Eike Hildebrandt

Fachbereichsleitung Inklusion
Externe Prüfungen mit Schwerpunkt Allgemeine Hochschulreife

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 212

+49 421 361-79370
+49 421 361-17080
E-Mail

weitere Ansprechpartner

3

Klären Sie Fragen zum Zulassungsverfahren, Prüfungsinhalten und Prüfungsverlauf bei dem persönlichen Beratungsgespräch

4

Entscheiden Sie sich für einen Prüfungstermin und melden Sie sich für die Prüfung an

zur Anmeldung

Prüfungsanforderungen und -inhalte

Prüfungsanforderungen und -inhalte

Für die meisten Fächer gibt es eine Regelung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung.
Übersicht der Regelungen für die Abiturprüfung im Land Bremen
Für die Fächer, in denen es keine zentralen Aufgabenstellungen gibt, ist zunächst der jeweilige Bildungsplan verbindlich.
Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne für die Gymnasiale Oberstufe im Land Bremen.

Insgesamt müssen Sie sich in 8 Fächern (4 mündliche und 4 schriftliche) prüfen lassen, in den schriftlichen Fächern entscheiden sie sich für zwei Fächer, die auf Leistungsfach-Niveau geprüft werden, die restlichen sechs Prüfungen finden auf Grundfach-Niveau statt. Mögliche Fächerkombinationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.

Anmeldung

Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch. An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.

In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.

Die Prüfungen beginnen mit dem mündlichen Prüfungsteil im Februar. Die schriftlichen Prüfungen finden dann im April/Mai zu den zentralen Prüfungsterminen für alle Bremer Schülerinnen und Schüler statt. Die Anmeldefrist endet am 31. Oktober.

  • ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem die Schullaufbahn eindeutig ersichtlich ist
  • ein höchstens drei Monate altes Lichtbild
  • eine amtliche Meldebestätigung
  • eine Adresse und eine Telefonnummer, unter der die Bewerberin oder der Bewerber während der Prüfungszeit sicher erreichbar ist
  • alle Abschluss- und Abgangszeugnisse füher besuchter Schulen, gegebenenfalls auch Zeugnisse über erhaltenen Privatunterricht
  • die notwendigen Angaben über die Prüfungsfächer
  • eine ausführliche Darstellung der Art und des Umfangs der Vorbereitung und Angaben über die in den Prüfungsfächern durchgearbeiteten Lerninhalte
  • eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und wo die Bewerberin oder der Bewerber bereits vorher die Zulassung zu einer zur Allgemeinen Hochschulreife führenden Prüfung beantragt oder diese bereits abgelegt hat