Die Abiturprüfung am Ende der Qualifikationsphase besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Noten der Qualifikationsphase werden zum Teil in die Abiturnote mit eingerechnet. Geprüft werden Sie im Abitur in:
Die schriftlichen Prüfungn in den am Kolleg angebotenen Leistungskursen sowie im dritten Prüfungsfach in den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Politik, Mathematik und Biologie erfolgen auf der Grundlage einer zentralen Aufgabenstellung (Zentralabitur).
Für die Zulassung zur Abiturprüfung ist neben diversen Kursbelegungsauflagen und einem vorgegebenen Leistungsstand in der Qualifikationsstufe die Durchführung einer Projektarbeit obligatorisch.
Die erworbene Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.
Bereits nach zwei erfolgreichen Halbjahren in der Qualifikationsphase (Q1) können Sie den Schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife ("Fachabitur") erwerben.
Zusammen mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder anerkannter Ersatzzeiten (vgl. §16 Abs. 6 Kol-V) können Sie sich beim Senator für Kinder und Bildung das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife ausstellen lassen.
Das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen, mit Ausnahme der Fachhochschulen in Bayern und Sachsen. In einigen Bundesländern ist damit auch ein Studium an Hochschulen und Technischen Hochschulen möglich, diese Studiengänge sind jedoch auf Fachschwerpunkte beschränkt.
Sind Fragen offen geblieben oder wünschen Sie weitere Informationen zu den Abschlüssen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Rechtliche Grundlagen für die Abschlüsse an der Erwachsenenschule: