Die Abiturprüfung am Ende der Qualifikationsphase besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Noten der Qualifikationsphase werden zum Teil in die Abiturnote mit eingerechnet. Geprüft werden Sie im Abitur in:
Die schriftliche Prüfung in den von uns angebotenen Leistungskursen sowie bei den Fächern Politik und Geographie im dritten schriftlichen Prüfungsfach erfolgt auf der Grundlage einer zentralen Aufgabenstellung (Zentralabitur). Die Durchführung einer Projektarbeit ist ebenfalls Bestandteil des Abiturs.
Die erworbene Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.
Bereits ein Schuljahr vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) können Sie, nach 2 erfolgreichen Halbjahren in der Qualifikationsphase, den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife ("Fachabitur") erwerben.
Zusammen mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines anerkannten Praktikums können Sie sich den Gleichstellungsvermerk für die Fachhochschulreife ausstellen lassen.
Das Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen mit den Ausnahmen einiger Fachhochschulen in den Ländern Bayern und Sachsen-Anhalt. In einigen Bundesländern ist auch ein Studium an Hochschulen und Technischen Hochschulen möglich, die Studiengänge sind dabei jedoch auf den Fachschwerpunkt des Zeugnisses der Fachhochschulreife beschränkt.
Sind Fragen offen geblieben oder wünschen Sie weitere Informationen zu den Abschlüssen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Rechtliche Grundlagen für die Abschlüsse an der Erwachsenenschule: