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Anmeldefristen

Der Bewerbungszeitraum für die Eingangsphase des Kollegs und für Quereinsteiger in die Qualifikationsphase (Klasse 12) läuft in der Regel von Mitte März bis Ende Mai.

Anmeldeformular

Während der Bewerbungsfristen können Sie sich online mit diesem Anmeldeformular für ein Bildungsziel eintragen.

Anmeldungsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.
  • Sie haben den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben.
  • Sie können eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine hinreichende Berufstätigkeit oder andere Ersatzzeiten nachweisen. Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 12 Monate), Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind gehört zum Haushalt) sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Im begründeten Einzelfall kann als Zugangsvoraussetzung auch eine kürzere Berufstätigkeit akzeptiert bzw. ganz auf diese verzichtet werden.
  • Sie nehmen erfolgreich an der Aufnahmeprüfung für das Kolleg teil.

Aufnahmeprüfung

Die erfolgreiche Teilnahme an unseren Aufnahmeprüfungen (auf grundlegendem Niveau der 8. Klasse der Oberschule) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ist eine weitere Voraussetzung für den Besuch des Kollegs.

  • Was wird bei den Aufnahmeprüfungen verlangt?
  • Worauf sollte ich mich vorbereiten?
  • Was ist sonst noch zu beachten?

Auskünfte dazu bekommen Sie am Informationsabend zum Aufnahmetest am Kolleg. Aufnahmeprüfungsbeispiele finden Sie hier:

In den Prüfungen müssen mindestens ausreichende Leistungen im Fach Deutsch und einem der Fächer Englisch oder Mathematik sowie im Durchschnitt aller Fächer erreicht werden.

Quereinstieg in die Qualifikationsphase (Klasse 12)

Sie können als "Quereinsteiger:in" direkt in die Qualifikationsphase aufgenommen werden, wenn Sie ein Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife, ein Abschlusszeugnis einer Fachoberschule oder ein Zeugnis der gymnasialen Oberstufe (der Eingangsphase bzw. der Jahrgangsstufe 11) mit Versetzungsvermerk in die Qualifikationsphase bzw. die Jahrgangsstufe 12 vorlegen und auch die übrigen Aufnahmebedingungen erfüllen. Aufnahmeprüfungen müssen Sie in diesem Fall nicht ablegen.

Wenn Sie keinen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss / Fachschulreife) nachweisen können, besteht die Möglichkeit, diese Qualifikation in der Sekundarschule der Erwachsenenschule nachzuholen.

Ansprechpartner zur Anmeldung

Sind Fragen offen geblieben oder wünschen Sie weitere Informationen zum Anmeldevorgang, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Frau Ulrike Cegielka

Foto von Ulrike Cegielka

Sekretariat
Verwaltung

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 201

+49 421 361-10759
+49 421 361-17080
E-Mail


Herr Axel Dopjans

Foto von Axel Dopjans

Leitung Abteilung II
Kolleg / Abendgymnasium

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 201a


Herr Michael Mansholt

Foto von Michael Mansholt

Koordination A- u. E-Phase
Kolleg / Abendgymnasium

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 202


Herr Dr. Timo Aschenbrenner

Foto von Timo Aschenbrenner

Koordination Q-Phase
Kolleg / Abendgymnasium

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 203

Rechtliches

Rechtliche Grundlagen für die Aufnahme in das Kolleg der Erwachsenenschule:

Gebäude Treppenhaus Hinten · Robert Lüdecke