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Einfache Berufsbildungsreife

Die Berufsbildungsreife ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss.
Sie entspricht dem Hauptschulabschluss am Ende der 9. Klasse.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben
  • Sie sind nicht Schülerin oder Schüler an einer allgemeinbildenden Schule

Vorgehensweise

1

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Prüfungsinhalte und Prüfungsanforderungen

Zu den Prüfungsanforderungen und -inhalten

2

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch

Kontakte

Herr Sebastian Adelmund

Foto von Sebastian Adelmund

Verwaltung Externe Prüfungen

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 205

+49 421 361-5813
+49 421 361-17080
E-Mail

Herr Ulrich Klotz

Foto von Ulrich Klotz

Koordinator Externe Prüfungen
Externe Prüfungen mit Schwerpunkt Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss

Erwachsenenschule Bremen
2. Stockwerk
Raum 205

+49 421 361-79370
+49 421 361-17080
E-Mail

weitere Ansprechpartner

3

Klären Sie Fragen zum Zulassungsverfahren, Prüfungsinhalten und Prüfungsverlauf bei dem persönlichen Beratungsgespräch

4

Entscheiden Sie sich für einen Prüfungstermin und melden Sie sich für die Prüfung an

zur Anmeldung

Prüfungsanforderungen und -inhalte

Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne der Oberschulen im Lande Bremen.

schriftlich:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Gesellschaft und Politik

mündlich:

  • ein naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Physik oder Chemie)

Anmeldung

Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch. An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.

In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.

Es werden in der Regel zwei Prüfungsdurchgänge im Jahr angeboten. Die Anmeldefrist endet jeweils zwei Monate vor Prüfungsbeginn:

Termine für Prüfungsdurchgänge
PrüfungsdurchgangAnmeldefrist
April31. Januar
Oktober/November31. August
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
  • amtliche Meldebestätigung
  • Nachweis über die Kompetenz in der englischen Sprache
  • Abgangszeugnis früher besuchter Schulen
  • Nachweis, dass Art und Umfang der Vorbereitung ausreichend sind (ist in einem Gespräch am Zulassungstermin nachzuweisen)