Die Berufsbildungsreife ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss.
Sie entspricht dem Hauptschulabschluss am Ende der 9. Klasse.
Die Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Bildungspläne der Oberschulen im Lande Bremen.
schriftlich:
mündlich:
Vor der Anmeldung vereinbaren Sie einen Termin für Beratungsgespräch. An diesem Termin können unter anderem Fragen zum Zulassungsverfahren, zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsverlauf geklärt werden.
In der Regel erfolgt die Zulassung in einem Gespräch vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission oder der/die Vorsitzende der Prüfungskommission anhand der vorgelegten Unterlagen.
Es werden in der Regel zwei Prüfungsdurchgänge im Jahr angeboten. Die Anmeldefrist endet jeweils zwei Monate vor Prüfungsbeginn:
| Prüfungsdurchgang | Anmeldefrist |
|---|---|
| April | 31. Januar |
| Oktober/November | 31. August |